Die Superintendentur ist die Brücke zwischen der Evangelischen Gesamtkirche, den Gemeinden des Kirchenkreises und den kirchlichen Einrichtungen.
Der Kreiskirchenrat leitet den Kirchenkreis. Das Gremium besteht aus gewählten Mitgliedern der Kreissynode, dem Superintendenten als Vorsitzenden und dem Präses der Kreissynode als stellvertretenden Vorsitzenden. Der Kreiskirchenrat nimmt die Aufgaben der Kreissynode zwischen deren Tagungen wahr, wirkt an der Stellenplanung und -besetzung mit und verwaltet das Vermögen des Kirchenkreises.
Die Kreissynode ist das "Parlament" des Kirchenkreises, in ihr sind Delegierte aus allen Gemeinden des Kirchenkreises vertreten. Die Kreissynode beschließt Haushalts- und Stellenpläne, setzt Arbeitsgruppen und Ausschüsse für die strukturelle und inhaltliche Planung ein und bestimmt die kreiskirchlichen Kollekten. Sie tagt zweimal im Jahr und wird alle 6 Jahre neu gebildet.
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