Ehrenamtliche Mitarbeit – was ist das eigentlich?
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kirche sind nach der Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz alle, denen Dienste in der Kirche übertragen wurden. Freiwilliger unbezahlter Dienst wird auch als „ehrenamtliche Mitarbeit“ bezeichnet. Er ist für unsere Kirche unverzichtbar. Ehrenamtliche und berufliche Mitarbeit ergänzen sich im gemeinsamen Auftrag, Gottes gute Botschaft weiter zu geben.
Sie bestimmen, wie viel Zeit Sie einbringen wollen
Wir, Ihre Gemeinde und der Ev. Kirchenkreis Teltow-Zehlendorf, freuen uns über Ihr Engagement und sind dankbar dafür! Wenn Sie sich für eine Mitarbeit in der Gemeinde oder im Kirchenkreis entschieden haben, dann verlassen wir uns auf Sie. Aber immer gilt: Ihre Mitarbeit ist freiwillig. Wo und wie weit Sie sich engagieren, entscheiden allein Sie.
Fortbildung gehört dazu
Für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gibt es eine Reihe von Angeboten zur Fortbildung. Für Jugendliche und junge Erwachsene gibt es z.B. den Jugendleiter*innenkurs (JuLeiCa). Auch im AKD (Amt für kirchliche Dienste) gibt es vom Lektor:innenkurs bis zum Technickseminar eine große Palette an Fortbildungen.
Ihre Gemeinde oder der Kirchenkreis übernehmen nach vorheriger Absprache die Kosten für die Teilnahme an Veranstaltungen, die Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln, die für Ihre Mitarbeit wichtig sind.
Prävention vor Sexualisierter Gewalt
Alle Menschen die bei uns beruflich oder ehrenamtlich arbeiten, bekennen sich zur Kultur der Achtsamkeit, damit ist die Teilnahme an der Präventionsschulung und die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses sowie das Unterschreiben des Verhaltenskodexes geboten.
Ehrenamtliche Arbeit genießt Versicherungsschutz
In Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit sind Sie unfallversichert, wenn Ihnen die ehrenamtliche Tätigkeit von der Gemeinde übertragen wurde.
Nach § 2 Nr. 10 a Sozialgesetzbuch VII sind Personen unfallversichert, die
„im Auftrag oder mit ausdrücklicher Einwilligung, in besonderen Fällen mit schriftlicher Genehmigung von öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften ehrenamtlich tätig sind oder an Ausbildungsveranstaltungen für diese Tätigkeit teilnehmen."
Sollten Sie sich während Ihrer ehrenamtlichen Arbeit oder auf dem Weg dorthin verletzen, füllen Sie bitte eine Unfallanzeige der Berufsgenossenschaft VBG (auch für die Kirche zuständig) aus. Die nötigen Formulare erhalten Sie in der Küsterei oder in der Superintendentur. Die Unfallanzeige der VBG kann auch online ausgefüllt werden: www.vbg.de aufrufen, dort „Unfall melden“ anklicken oder über die Suche „Unfallanzeige“ eingeben.
Wenn Sie mit Ihrem Auto andere Menschen für die Gemeinde oder den Kirchenkreis mitnehmen, sind diese über Ihre Autohaftpflichtversicherung versichert. Eine zusätzliche Insassen-Unfallversicherung ist nicht erforderlich.
Ihre Auslagen werden erstattet
Bei Ihrer Mitarbeit fallen immer wieder auch Ausgaben an, zum Beispiel für Fahrten, Telefon, Porto, Blumen und Materialien. Geld, das Sie auf Wunsch oder im Auftrag Ihrer Gemeinde verauslagt haben, wird Ihnen selbstverständlich erstattet. Bringen Sie Quittungen und Belege in die Küsterei. Dort erhalten Sie Ihr Geld zurück. Kleinere Beträge bekommen Sie in der Regel sofort. Höhere Auslagen melden Sie bitte vorher an, damit das Geld besorgt werden kann. Wenn Sie in Arbeitskreisen des Kirchenkreises mitarbeiten, wenden Sie sich bitte an die jeweilige Leiterin oder den Leiter. Falls Sie Ihre Ausgaben nicht erstattet haben wollen, sondern spenden möchten, erhalten Sie eine Spendenbescheinigung, die Sie steuerlich geltend machen können. Auch hierfür bringen Sie bitte Ihre Belege mit.