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Religionsunterricht

Die Schule hat die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern Wissen, Klärung und Orientierung in allen wesentlichen Lebensbereichen zu eröffnen. Deshalb ist Religionsunterricht auch für Kinder und Jugendliche wichtig, die selbst nicht glauben oder andere religiöse Überzeugungen vertreten, als ihnen im Evangelischen Religionsunterricht begegnen. Mit dem Religionsunterricht verbinden sich vier Bildungsaufgaben:

Die Welt verstehen
Religionsunterricht erschließt religiöse Sprache und Symbole und macht mit den Ursprüngen von Festen und Gebräuchen der Weltreligionen vertraut. Was Schülerinnen und Schüler über Religionen, Kulturen und deren Geschichte lernen, hilft ihnen, sich in unserer Welt zu orientieren.

Nach Sinn fragen
Woher komme ich? Wozu lebe ich? Wohin gehe ich? Religionsunterricht hilft, diese Fragen zu bedenken. Dabei können die Menschheitserfahrungen in den alten Texten und Erzählungen der Bibel lebendig werden, wenn Schülerinnen und Schüler sich mit ihnen auseinandersetzen.

Über Glauben nachdenken
Wo ist Gott? Warum verhindert er Unglück nicht? Im Religionsunterricht erfahren Schülerinnen und Schüler davon, wie Menschen nach Gott suchen oder ihn leugnen und auf welche Weise der Gottesglaube den menschlichen Allmachtsphantasien entgegensteht.

Für Menschenwürde eintreten

Die Würde des Menschen ist nicht von seiner Leistung abhängig, auch wenn es in unserer Gesellschaft manchmal so scheint. Religionsunterricht macht empfindsam für das Leid anderer und schärft den Blick für Benachteiligungen und Unrecht – im eigenen Lebensumfeld und weltweit.
     
Offen für alle sein
Evangelischer Religionsunterricht ist ein Unterrichtsfach in allen Schulformen der allgemeinbildenden Schulen. Für die berufsbildenden Schulen gibt es eine besondere Regelung.Er ist für alle Schülerinnen und Schüler offen, unabhängig von ihrer Zugehörigkeit zu einer Kirche oder Religionsgemeinschaft. Er wird in der Regel mit zwei Wochenstunden erteilt und im Stundenplan mit anderen Fächern gleichbehandelt. Allen Angemeldeten muss eine Teilnahme während der üblichen Unterrichtszeit ermöglicht werden.
Die Anmeldung erfolgt durch die Erziehungsberechtigten oder die Schülerinnen und Schüler, wenn sie religionsmündig sind, das heißt vom 14. Lebensjahr an. Sie gilt auch bei einem Schulwechsel weiter.

Für die Erteilung des Evangelischen Religionsunterrichtes, für Rahmenlehrpläne und die Zulassung von Lernmitteln ist die Evangelische Kirche verantwortlich. In den Berliner Bezirken sind Arbeitsstellen für Evangelischen Religionsunterricht (ARU) eingerichtet. Sie sind die Dienststellen der Religionslehrerinnen und Religionslehrer.

In den verschiedenen Gebieten der EKBO ( Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz) wird Religionsunterricht in unterschiedlicher rechtlicher und organisatorischer Gestalt erteilt. Das bestimmt auch Form und Umfang der kirchlichen Beteiligung am Religionsunterricht.
In Berlin und Brandenburg ist Religionsunterricht ein freiwilliges Unterrichtsfach in der Schule.
Im Land Brandenburg kann Religionsunterricht zusätzlich belegt werden. Wer anstelle des in staatlicher Verantwortung erteilten Unterrichts in Lebensgestaltung, Ethik, Religionskunde (LER) am Religionsunterricht teilnehmen will, kann sich vom LER-Unterricht abmelden.

Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die

Arbeitsstellen für Evangelischen Religionsunterricht im Evangelischen Kirchenkreis Teltow-Zehlendorf

Letzte Änderung am: 17.05.2018