Zur Hauptnavigation springen Zur Suche springen Zum Inhalt springen
RSSPrint

Gemeindekirchenrat

„Die Leitung der Kirchengemeinde obliegt dem Gemeindekirchenrat“, bestimmt die Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO).

Unterlagen und Dokumente für die Arbeit des Gemeindekirchenrats

Die Mitglieder des Gemeindekirchenrats gestalten das Gemeindeprofil und tragen Verantwortung für Gemeindearbeit und Gemeindevermögen.

Der Gemeindekirchenrat (GKR) trifft alle wichtigen Entscheidungen über Schwerpunkte des Gemeindelebens und Gottesdienst, Haushalt, Bauaufgaben und Personal. Die Arbeit im GKR bedarf – neben Alltagswissen, beruflichen Fähigkeiten und Gemeindekenntnis – auch der Leitungskompetenz und des besonderen Wissens um kirchliche Ordnungen und Regeln.

 

Letzte Änderung am: 25.01.2024