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Trauung

Die Trauung ist ein Gottesdienst anlässlich der Eheschließung, in dem die eheliche Gemeinschaft unter Gottes Segen gestellt wird. In der Trauung bringen die Eheleute zum Ausdruck, dass sie einander aus der Hand Gottes in Liebe annehmen und ihr Leben lang beieinander bleiben wollen. Zur kirchlichen Trauung gehört neben einem Trauspruch, den das Brautpaar selbst aussucht, auch das Trauversprechen, mit dem sie bekennen, dass sie ihren Weg gemeinsam gehen wollen. Nach diesem Versprechen erhält das Paar den Segen Gottes für diesen gemeinsamen Weg. Der Trauung in der evangelischen Kirche geht die standesamtliche Trauung voraus. Die Ehe ist nach evangelischem Verständnis kein Sakrament.

Voraussetzungen

  • Beide Ehepartner wünschen eine kirchliche Trauung.
  • Mindestens einer der Ehepartner gehört der evangelischen Kirche an.
  • Es bestehen keine gravierenden seelsorgerlichen Bedenken gegen das Zustandekommen der Ehe und den Umgang der Ehepartner miteinander.
  • Die standesamtliche Eheschließung des Paares ist in Deutschland vor der Trauung nachweislich vollzogen.


Melden Sie Ihre Trauung im Gemeindebüro an und lassen Sie sich das kirchliche Trauformular geben, das Sie dann ausgefüllt zum Traugespräch mitbringen. Im Traugespräch mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer geht es einerseits um das Paar selbst, andererseits um die Gestaltung des Gottesdienstes (Auswahl eines Trauspruches, der Lieder und Musik, der Blumen in der Kirche).
Mitzubringen: Trauformular, Tauf- und Konfirmationsschein, Personalausweis.
Vereinbaren Sie rechtzeitig den Trautermin!

Ablauf des Traugottesdienstes

Ein Traugottesdienst besteht aus folgenden  Teilen: Einleitung, Predigt zum Trauspruch und die Trauung selbst, bei dem die Brautleute mit dem Trauspruch ihr Versprechen bekräftigen. Im Schlussteil wird der Gottesdienst mit einem Fürbittengebet, dem Vaterunser und der Bitte um den Segen beendet.

Die Kosten

Kosten entstehen für Gemeindemitglieder keine. Wer sich in einer anderen Kirche als seiner Heimatgemeinde trauen lassen möchte, zahlt in der Regel an die Gemeinde oder Kirchverwaltung eine Gebühr (etwa 200 Euro).

Letzte Änderung am: 04.01.2018