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RSSPrint

Kircheneintritt

Treten Sie ein!

Willkommen in der Evangelischen Kirche

Schauen Sie herein! © EKBO 2010

 

 

 

 

 

Jede und Jeder hat die Möglichkeit, die Aufnahme in die Evangelische Kirche zu beantragen, sofern er/ sie nicht (mehr) Mitglied einer anderen Religionsgemeinschaft ist. Beim Übertritt von einer in die andere Kirche muss die Bescheinigung des Austritts vorgelegt werden. Voraussetzung für eine Aufnahme ist die Taufe. Wenn Sie noch nicht getauft sind, dann können Sie sich taufen lassen!

Das Gespräch

Zunächst muss ein Gespräch mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin geführt werden. In diesem Gespräch geht es um ein gegenseitiges kennen lernen; es wird in der Regel über die Motive des Eintritts oder Wiedereintritts gesprochen, Vorbehalte und Fragen können hier offen ausgesprochen und geklärt werden. Der Pfarrer oder die Pfarrerin wird sich bemühen, einen Einblick in die gemeindlichen Strukturen und Besonderheiten der Kirchengemeinde zu geben. Pfarrer und Pfarrerinnen sind an die seelsorgerliche Schweigepflicht gebunden.

Der Gottesdienst

Die Aufnahme geschieht entweder im Gottesdienst oder in Anwesenheit von zwei Presbytern/Presbyterinnen nach einem in der Gottesdienstordnung festgelegten Aufnahmeritus mit einer Segenszusage. Dabei verpflichtet sich der bzw. die Aufzunehmende, am Gemeindeleben und den Gottesdiensten nach seinen/ihren Möglichkeiten teilzunehmen, und stellt sich zustimmend zu den Bekenntnisgrundlagen der evangelischen Kirche: der Heiligen Schrift, den Glaubensbekenntnissen, den reformatorischen Texten und der "Barmer Theologischen Erklärung".

Der Aufnahmeantrag kann im Pfarramt angefordert werden oder wird von dem/ der die Aufnahme vollziehendem/n Pfarrer/in ausgefüllt.

Rechte und Pflichten

Wer als getaufter Christ/getaufte Christin aufgenommen worden ist, hat das Recht, am Abendmahl teilzunehmen und darf das Patenamt ausüben. Er/Sie hat das Recht, an der Gemeindeversammlung teilzunehmen und hat, sofern älter als 16 Jahre, Stimmrecht bei der Wahl zum Gemeindekirchenrat/Presbyteriumswahl. Religionsunmündige getaufte Kinder unter 14 Jahren erwerben diese Rechte durch die Konfirmation, sofern sie nicht durch die Firmung oder einen ähnlichen Unterricht gegangen sind. Neben der Beteiligung am Gemeindeleben wird der/die in die Evangelische Kirche aufgenommene Christ/in durch den Kirchensteuerbeitrag an den finanziellen Kosten der kirchlichen Arbeit beteiligt, sofern er/sie ein lohnsteuerpflichtiges Einkommen hat.

Kosten

Durch die Aufnahme wird jede/r Lohnsteuerpflichtige an der Finanzierung der kirchlichen Arbeit durch die Kirchensteuer beteiligt. In der EKBO beträgt der Kirchensteuersatz 9 Prozent von der veranlagten Lohn- oder Einkommensteuer (nicht etwa, wie manchmal fälschlich behauptet wird, vom Einkommen!). Durch diese Regelung werden die Kinder- und Familienfreibeträge (§ 51a ESTG.) automatisch berücksichtigt.

Sie können sich an Ihre zuständige Gemeinde wenden, oder zu einer der zentralen Kircheneintrittstellen der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg gehen. Hier stehen erfahrene Theologen und Theologinnen für Orientierungs- und Aufnahmegespräche zur Verfügung: 

Kircheneintrittsstellen:

Zentrales Telefon: (030) 20 45 11 00

Berliner Dom
Am Lustgarten
10178 Berlin-Mitte
freitags von 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr

Foyer an der Gedächtniskirche
Breitscheidplatz
10789 Berlin-Charlottbg.
montags von 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr

Heilig-Kreuz-Kirche
Zossener Str. 65
10961 Berlin-Kreuzberg
donnerstags von 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr

St. Marienkirche
Karl-Liebknecht-Str. 8
10178 Berlin-Mitte
dienstags von 16:00 bis 18:00

St. Nikolai-Kirche
Am Alten Markt
14467 Potsdam
mittwochs von 15:00 bis 18:00 Uhr

Ein Wiedereintritt kann im Ergebnis dieses Gespräches sofort vollzogen werden. Dazu bringen Sie bitte die nötigen Unterlagen (Personalausweis, Taufbescheinigung, Konfirmationsurkunde, Austrittsbescheinigung) mit.

Weitere Informationen erhalten Sie unter  www.ekbo.de

Fragen beantworten wir Ihnen auch gerne persönlich:
Superintendentur Ev. Kirchenkreis Teltow-Zehlendorf
Kirchstraße 4, 14163 Berlin
Tel. 030 - 802 60 55
E-Mail: superintendentur@teltow-zehlendorf.de

Letzte Änderung am: 17.05.2018