Kircheneintritt
Willkommen in der Evangelischen Kirche
Jede und Jeder hat die Möglichkeit, die Aufnahme in die Evangelische Kirche zu beantragen, sofern er/ sie nicht (mehr) Mitglied einer anderen Religionsgemeinschaft ist. Beim Übertritt von einer in die andere Kirche muss die Bescheinigung des Austritts vorgelegt werden. Voraussetzung für eine Aufnahme ist die Taufe. Wenn Sie noch nicht getauft sind, dann können Sie sich taufen lassen!
Das Gespräch
Zunächst muss ein Gespräch mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin geführt werden. In diesem Gespräch geht es um ein gegenseitiges kennen lernen; es wird in der Regel über die Motive des Eintritts oder Wiedereintritts gesprochen, Vorbehalte und Fragen können hier offen ausgesprochen und geklärt werden. Der Pfarrer oder die Pfarrerin wird sich bemühen, einen Einblick in die gemeindlichen Strukturen und Besonderheiten der Kirchengemeinde zu geben. Pfarrer und Pfarrerinnen sind an die seelsorgerliche Schweigepflicht gebunden.
Der Gottesdienst
Die Aufnahme geschieht entweder im Gottesdienst oder in Anwesenheit von zwei Presbytern/Presbyterinnen nach einem in der Gottesdienstordnung festgelegten Aufnahmeritus mit einer Segenszusage. Dabei verpflichtet sich der bzw. die Aufzunehmende, am Gemeindeleben und den Gottesdiensten nach seinen/ihren Möglichkeiten teilzunehmen, und stellt sich zustimmend zu den Bekenntnisgrundlagen der evangelischen Kirche: der Heiligen Schrift, den Glaubensbekenntnissen, den reformatorischen Texten und der "Barmer Theologischen Erklärung".
Der Aufnahmeantrag kann im Pfarramt angefordert werden oder wird von dem/ der die Aufnahme vollziehendem/n Pfarrer/in ausgefüllt.
Rechte und Pflichten
Wer als getaufter Christ/getaufte Christin aufgenommen worden ist, hat das Recht, am Abendmahl teilzunehmen und darf das Patenamt ausüben. Er/Sie hat das Recht, an der Gemeindeversammlung teilzunehmen und hat, sofern älter als 16 Jahre, Stimmrecht bei der Wahl zum Gemeindekirchenrat/Presbyteriumswahl. Religionsunmündige getaufte Kinder unter 14 Jahren erwerben diese Rechte durch die Konfirmation, sofern sie nicht durch die Firmung oder einen ähnlichen Unterricht gegangen sind. Neben der Beteiligung am Gemeindeleben wird der/die in die Evangelische Kirche aufgenommene Christ/in durch den Kirchensteuerbeitrag an den finanziellen Kosten der kirchlichen Arbeit beteiligt, sofern er/sie ein lohnsteuerpflichtiges Einkommen hat.
Kosten
Durch die Aufnahme wird jede/r Lohnsteuerpflichtige an der Finanzierung der kirchlichen Arbeit durch die Kirchensteuer beteiligt. In der EKBO beträgt der Kirchensteuersatz 9 Prozent von der veranlagten Lohn- oder Einkommensteuer (nicht etwa, wie manchmal fälschlich behauptet wird, vom Einkommen!). Durch diese Regelung werden die Kinder- und Familienfreibeträge (§ 51a ESTG.) automatisch berücksichtigt.
Sie können sich an Ihre zuständige Gemeinde wenden, oder zu einer der zentralen Kircheneintrittstellen der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg gehen. Hier stehen erfahrene Theologen und Theologinnen für Orientierungs- und Aufnahmegespräche zur Verfügung:
Kircheneintrittsstellen:
Zentrales Telefon: (030) 20 45 11 00
E-Mail
Berliner Dom
Am Lustgarten
10178 Berlin-Mitte
freitags von
16:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Foyer an der Gedächtniskirche
Breitscheidplatz
10789 Berlin-Charlottbg.
montags von
16:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Heilig-Kreuz-Kirche
Zossener Str. 65
10961 Berlin-Kreuzberg
donnerstags von
10:00 Uhr bis 13:00 Uhr
St. Marienkirche
Karl-Liebknecht-Str. 8
10178 Berlin-Mitte
dienstags von
16:00 bis 18:00
St. Nikolai-Kirche
Am Alten Markt
14467 Potsdam
mittwochs von
15:00 bis 18:00 Uhr
Ein Wiedereintritt kann im Ergebnis dieses Gespräches sofort vollzogen werden. Dazu sollten Sie aber die nötigen Unterlagen (Personalausweis, Taufbescheinigung, Konfirmationsurkunde, Austrittsbescheinigung) mitbringen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.ekbo.de/ oder in der Broschüre Treten Sie ein!
Fragen beantworten wir Ihnen auch gerne persönlich:
Superintendentur Ev. Kirchenkreis Teltow-Zehlendorf
Kirchstraße 4, 14163 Berlin
Tel. 030 - 802 60 55
E-Mail: [#superintendentur#teltow-zehlendorf#de#]
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Mittwoch
31. Oktober 2012
10:00 Uhr
Jugendgottesdienst von KonfirmandInnen und Teamern
für Schülerinnen und Schüler ab der 7. Klasse
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Ev. Kirchengemeinde Schlachtensee
Matterhornstraße 37-39, 14129 Berlin
(10 Minuten Fußweg von der S1-Schlachtensee)
Buß- und Bettag
Mittwoch
21. November 2012
10:00 Uhr
Jugendgottesdienst unter Beteiligung von SchülerInnen aus dem Religionsunterricht und KonfirmandInnen
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