Kircheneintritt

    Jede und Jeder hat die Möglichkeit, die Aufnahme in die Evangelische Kirche zu beantragen, sofern er/ sie nicht (mehr) Mitglied einer anderen Religionsgemeinschaft ist. Beim Übertritt von einer in die andere Kirche muss die Bescheinigung des Austritts vorgelegt werden. Voraussetzung für eine Aufnahme ist die Taufe. Wenn Sie noch nicht getauft sind, dann können Sie sich taufen lassen!

    Das Gespräch
    Zunächst muss ein Gespräch mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin geführt werden. In diesem Gespräch geht es um ein gegenseitiges kennen lernen; es wird in der Regel über die Motive des Eintritts oder Wiedereintritts gesprochen, Vorbehalte und Fragen können hier offen ausgesprochen und geklärt werden. Der Pfarrer oder die Pfarrerin wird sich bemühen, einen Einblick in die gemeindlichen Strukturen und Besonderheiten der Kirchengemeinde zu geben. Pfarrer und Pfarrerinnen sind an die seelsorgerliche Schweigepflicht gebunden.

    Der Gottesdienst
    Die Aufnahme geschieht entweder im Gottesdienst oder in Anwesenheit von zwei Presbytern/Presbyterinnen nach einem in der Gottesdienstordnung festgelegten Aufnahmeritus mit einer Segenszusage. Dabei verpflichtet sich der bzw. die Aufzunehmende, am Gemeindeleben und den Gottesdiensten nach seinen/ihren Möglichkeiten teilzunehmen, und stellt sich zustimmend zu den Bekenntnisgrundlagen der evangelischen Kirche: der Heiligen Schrift, den Glaubensbekenntnissen, den reformatorischen Texten und der "Barmer Theologischen Erklärung".
    Der Aufnahmeantrag kann im Pfarramt angefordert werden oder wird von dem/ der die Aufnahme vollziehendem/n Pfarrer/in ausgefüllt.

    Rechte und Pflichten
    Wer als getaufter Christ/getaufte Christin aufgenommen worden ist, hat das Recht, am Abendmahl teilzunehmen und darf das Patenamt ausüben. Er/Sie hat das Recht, an der Gemeindeversammlung teilzunehmen und hat, sofern älter als 16 Jahre, Stimmrecht bei der Wahl zum Gemeindekirchenrat/Presbyteriumswahl. Religionsunmündige getaufte Kinder unter 14 Jahren erwerben diese Rechte durch die Konfirmation, sofern sie nicht durch die Firmung oder einen ähnlichen Unterricht gegangen sind. Neben der Beteiligung am Gemeindeleben wird der/die in die Evangelische Kirche aufgenommene Christ/in durch den Kirchensteuerbeitrag an den finanziellen Kosten der kirchlichen Arbeit beteiligt, sofern er/sie ein lohnsteuerpflichtiges Einkommen hat.

    Kosten
    Durch die Aufnahme wird jede/r Lohnsteuerpflichtige an der Finanzierung der kirchlichen Arbeit durch die Kirchensteuer beteiligt. In der EKBO beträgt der Kirchensteuersatz 9 Prozent von der veranlagten Lohn- oder Einkommensteuer (nicht etwa, wie manchmal fälschlich behauptet wird, vom Einkommen!). Durch diese Regelung werden die Kinder- und Familienfreibeträge (§ 51a ESTG.) automatisch berücksichtigt.

    Sie können sich an Ihre zuständige Gemeinde wenden, oder zu einer der drei zentralen Kircheneintrittstellen der evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg gehen. Hier stehen erfahrene Theologen und Theologinnen für Orientierungs- und Aufnahmegespräche zur Verfügung:

    Berliner Dom
    Am Lustgarten
    10178 Berlin-Mitte
    Tel.: (030) 20 45 11 00
    freitags von 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr

    Kaiser-Wilhelm-Gedächtnis-Kirche
    Breitscheidplatz
    10789 Berlin-Charlottenburg
    Tel.: (030) 20 45 11 01
    montags von 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr

    Heilig-Kreuz-Kirche
    Zossener Str. 65
    10961 Berlin-Kreuzberg
    Tel.: (030) 20 45 11 02
    donnerstags 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

    Ein Wiedereintritt kann im Ergebnis dieses Gespräches sofort vollzogen werden. Dazu sollten Sie aber die nötigen Unterlagen (Personalausweis, Taufbescheinigung, Konfirmationsurkunde, Austrittsbescheinigung) mitbringen.

    Wenn Sie noch eine Frage haben:

    http://www.ekbo.de/willkommeninderkirche/

    eMail: superintendentur@teltow-zehlendorf.de


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    karriereleiterlang.jpgPeter Lenk, Die "Karriereleiter"

    Stiftung St. Matthäus

    Stiftung .gifStiftung St. Matthäus

    Kulturstiftung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz

    www.stiftung-stmatthaeus.de

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    Superintendentur
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    Kirchstraße 4
    14163 Berlin
    Tel.: (030) 8 02 60 55
    Fax: (030) 8 02 63 07
    Mo - Fr  9 - 15 Uhr

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    0800-1110111 oder 0800-1110222

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    Website

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    titelschaukastenflyer.jpgTipps für die Gestaltung des Schaukastens

    Flyer Schaukastenworkshop.pdf

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    www.ejbo.de

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