Berliner Arbeitslosenzentrum evangelischer Kirchenkreise e.V. (BALZ)
„Irren ist amtlich – Beratung kann helfen“
Mobile Hartz-IV-Beratung vor Jobcentern
Zwölfwöchige Beratungsaktion des Berliner Arbeitslosenzentrums evangelischer Kirchenkreise (BALZ) vor den Berliner Jobcentern.
Der Beratungsbus der Wohlfahrtsverbände stand von Anfang Juli bis Ende September 2012 täglich vor einem der zwölf Jobcenter der Hauptstadt. Sozialarbeiter und Fachanwälte beantworten kostenlos Fragen zum Arbeitslosengeld II, überprüfen Bescheide und geben Auskunft zu Rechtsmitteln gegen Entscheidungen der Jobcenter. Wohlfahrtsverbände, bezirkliche Sozialberatungsstellen und der Deutsche Gewerkschaftsbund unterstützen die Aktion.
Hintergrund der unter dem Motto „Irren ist amtlich – Beratung kann helfen“ stehenden Beratungstour sind die nicht abreißenden Beschwerden von Hartz-IV-Empfängern über unzureichende Beratung, schwerverständliche Bescheide und Fehlentscheidungen der Jobcenter. Im letzten Jahr verzeichnete das Sozialgericht Berlin fast 31 000 Klagen zu Hartz IV. Rund die Hälfte war zumindest teilweise erfolgreich.
Nach Ansicht der Direktorin des Diakonischen Werks Susanne Kahl-Passoth zeigen diese Zahlen, wie notwendig eine behördenunabhängige und kompetente Beratung bei Hartz IV ist. „Viele Menschen in Armut und Arbeitslosigkeit fühlen sich den Behörden und dem Hartz-IV-System ausgeliefert. Kirche und Diakonie setzen sich nachdrücklich dafür ein, dass die Betroffenen in die Lage versetzt werden, ihre Rechtsansprüche einzulösen.“
Die Stationen des Busses, Adressen von Beratungsstellen und rechtliche Hinweise finden Interessierte im Internet unter:
http://www.beratung-kann-helfen.de
Medienberichte http://www.beratung-kann-helfen.de/die-aktion/audio-video.html
1980 wurde das Berliner Arbeitslosenzentrum evangelischer Kirchenkreise – kurz BALZ – gegründet. Seit 1996 befindet sich die Einrichtung im Haus der Nazareth-Kirchengemeinde. Wenn ein Arbeitslosenzentrum 30 Jahre alt wird, kann man das als ein gutes, aber auch als ein schlechtes Zeichen werten. Schlecht, weil sich offensichtlich die Arbeitslosigkeit über viele Jahrzehnte verfestigt hat, gut, weil die Einrichtung angenommen und unterstützt wird. Als das BALZ 1980 gegründet wurde, gab es im Westeil Berlins eine Arbeitslosenquote von fünf Prozent. Heute ist die Situation am Arbeitsmarkt um ein Vielfaches schwieriger geworden. Seit der Einführung von Hartz IV im Jahr 2005 gibt es zusätzliche Probleme. 80 Prozent der Berliner Arbeitslosen bekommen Arbeitslosengeld II, müssen also auf Sozialhilfeniveau leben. Das BALZ versucht zu helfen, wo es kann: mit kompetenter Sozialberatung, Hilfen bei der Arbeitsuche und Gruppenangeboten.
Seit 1994 unterstützt der Evangelische Kirchenkreis Zehlendorf, später Teltow-Zehlendorf, die Arbeit des Berliner Arbeitslosenzentrum, kurz BALZ in Berlin-Mitte am Leopoldplatz. Der Kirchenkreis stellt seitdem seinen Mitarbeiter Frank Steger für den Vereinsvorsitz und die Geschäftsführung des BALZ frei. Der Kirchenkreis versteht diese Unterstützung als einen Akt der Solidarität gegenüber der besonderen Situation in den innerstädtischen Kirchenkreisen mit sehr hohen Anteilen von arbeitslosen und einkommensarmen Menschen.
Zu den Aufgaben des BALZ gehören insbesondere:
1. die Beratung von Arbeitslosen und von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die in Kürze mit Arbeitslosigkeit rechnen müssen, in sozialrechtlichen Fragen;
2. die Unterstützung Arbeitssuchender durch Hilfen bei der Sichtung von Arbeitsangeboten (auch solcher im Internet), der Erstellung von Bewerbungsunterlagen, durch Bewerbungstrainings in Gruppen und Einzelgesprächen;
3. die Begleitung von Arbeitslosen durch Gruppenangebote und Selbsthilfeaktivitäten;
4. die Durchführung sozialpolitischer Kampagnen oder Aktionen zur Verbesserung der Lebenssituation von Arbeitslosen.
Neuregelung des Senats verstößt gegen Rechtslage
4.4.2012 – Pressemitteilung Berliner Arbeitslosenzentrum (BALZ)
Das Berliner Arbeitslosenzentrum evangelischer Kirchenkreise e. V. (BALZ) kritisiert die gestern bekannt gewordene Festsetzung der Richtwerte für angemessene Wohn- und Heizkosten für Bedarfsgemeinschaften, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Hartz IV) erhalten, als unzureichend und nicht geeignet, um Rechtssicherheit herzustellen.
„Die neuen Richtwerte werden der Realität des Berliner Wohnungsmarktes nicht gerecht“, bemängelt BALZ-Geschäftsführer Frank Steger. „Die beschlossene Anhebung zwischen 4,2 und 8,7 Prozent fängt den Preisanstieg seit 2005 von über 20 Prozent bei den Warmmieten nicht auf. Die Neuregelung wird nicht verhindern, dass weiterhin tausende von Hartz-IV-Haushalte in Berlin ihre Miete nur zahlen können, wenn sie Geld aus der Regelleistung zuschießen.“
Steger bezweifelt, dass der Senatsbeschluss den Vorgaben des Bundessozialgerichts und der seit 2011 veränderten Gesetzeslage gerecht wird. „Ein schlüssiges Konzept für die Wohnkostenübernahme, wie es die Gerichte fordern, legt der Senat erneut nicht vor“, so Steger. Das Sozialgesetzbuch verlange ausdrücklich, dass die Richtwerte die Verhältnisse des einfachen Standards auf dem Wohnungsmarkt abbilden und ein solcher Wohnraum ausreichend vorhanden sein müsse. Wenn der Senat die Richtwerte, wie Sozialsenator Czaja erklärt habe, nicht an die Mieten einfachen Standards, sondern an die für einfache Lagen kopple, verstoße er gegen das Gesetz. „Die Gerichte werden nicht akzeptieren, dass die Zahl der Wohnungen in einfacher Lage gar nicht ausreicht, um alle Hartz-IV-Haushalte zu versorgen“, prophezeit Steger.
Protestkundgebung am 3. Mai 2012 vor dem Jobcenter Berlin-Mitte
Keine Vertreibung aus unseren Wohnungen! Für realistische Richtwerte bei der Wohnkostenübernahme!
Am Donnerstag, 3. Mai fand um 10 Uhr vor dem Jobcenter Berlin-Mitte (Sickingenstraße /Ecke Berlichingenstraße) eine Protestkundgebung gegen die am 1. Mai in Kraft tretende Neuregelung der Wohnkostenübernahme für einkommensschwache Haushalte statt. Dazu ruft das Berliner Netzwerk gegen Armut und Ausgrenzung auf, dem auch das Berliner Arbeitslosenzentrum (BALZ) angehört.
Von 8 bis 13 Uhr stand auch der Beratungsbus des BALZ vor dem Jobcenter. Sozialberater und die Fachanwältin für Sozialrecht Barbara Mehr, mit der das BALZ seit mehr als 20 Jahren zusammenarbeitet, geben Ratsuchenden zum Thema Wohnen und Hartz IV Auskunft.
Bei der Kundgebung sprachen:
Christian Hoßbach,
Stellvertretender Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbund Berlin-Brandenburg
Claudia Spreen,
Koordinierungskreis der gewerkschaftlichen Erwerbslosengruppen Berlin (KOK)
Ingrid Stahmer,
Sprecherin der Landesarmutskonferenz Berlin
Reiner Wild,
Geschäftsführer des Berliner Mietervereins
Der Aufruf zur Protestkundgebung mit einer Kritik der neuen Wohnaufwendungenverordnung (WAV): http://www.berliner-arbeitslosenzentrum.de/download/aufruf-dritter-mai.pdf
Link zur neuen Wohnaufwendungenverordnung (WAV): http://www.berlin.de/sen/soziales/berliner-sozialrecht/land/rv/wav.html
Einen Bericht mit Fotos, einem Kurzbeitrag der Abendschau und ausführliche Informationen zur neuen Rechtsverordnung finden Sie auf unserer Aktionsseite:
http://www.beratung-kann-helfen.de/irren-ist-amtlich/meldungen2012/meldung04052012.html
evangelischer Kirchenkreise e. V. (BALZ)
Vorstand - Frank Steger
Kirchstr. 4 - 14163 Berlin
Tel. (0 30) 8 01 40 61
Fax (0 30) 8 02 63 07
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Mittwoch
31. Oktober 2012
10:00 Uhr
Jugendgottesdienst von KonfirmandInnen und Teamern
für Schülerinnen und Schüler ab der 7. Klasse
"Hier stehe ich"
Ev. Kirchengemeinde Schlachtensee
Matterhornstraße 37-39, 14129 Berlin
(10 Minuten Fußweg von der S1-Schlachtensee)
Buß- und Bettag
Mittwoch
21. November 2012
10:00 Uhr
Jugendgottesdienst unter Beteiligung von SchülerInnen aus dem Religionsunterricht und KonfirmandInnen
Mehr Infos
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